Bürgernah. Regional. Erneuerbar.

Wir bauen ein Windrad in Bürgerhand.

Werde Mitglied der Bürgerenergie-Rückenwind eG
und damit Mit-Eigentümer:in eines Windrades, Typ Vestas 162.

Mitglieder 210 Menschen, die Rückenwind möglich machen
Eingeworbenes Eigenkapital 317.750 EUR Eingeworben: 33,4%
Gezeichnete Anteile: 1271 Genossenschaftsanteile für das Bürgerwindrad von möglichen
3800 Anteilen
Interessiert 353.000 EUR +37,2% des benötigten Eigenkapitals – ernsthaft bekundetes Interesse mit Bafa-Förderung.
33,4% eingeworben
+37,2% interessiert gesamt: 70,6%

Ablaufplan

April 2026 BImSchG-Genehmigung
bis 05. Mai 2026 Vorbereitung der Verträge
bis 06. Mai 2026 Beschluss Generalversammlung, Vertragsunterschriften, Bauherrenwechsel
08. Mai 2026 Abgabe Antrag BEG bei der Bundesnetzagentur
Ende Juni 2026 Finanzierungszusage der Bank, parallel EK-Einwerbung
Max. Ende Februar 2027 Zwischenfinanzierung des benötigten Restkapitals
9. September 2026 Scharfschaltung Herstellervertrag
Mai 2027 Baubeginn
Ende November 2027 Inbetriebnahme

Unverbindlicher Entfernungscheck zum Bürgerwindrad in Jeggeleben

Prüfen Sie, wie weit Ihre Adresse ungefähr vom Bürgerwindrad Jeggeleben entfernt liegt.

Adresse prüfen
Postleitzahl prüfen

Häufig gestellte Fragen

Klicke auf eine Frage, um die Antwort anzuzeigen.

Besteht Aussicht auf Erfolg das Eigenkapital rechtzeitig einzuwerben?
  • Ja, es besteht Aussicht auf Erfolg, da wir eine Zwischenfinanzierung zu einem niedrigen Zinssatz von der Firma WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG zugesagt bekamen.
    Damit haben wir bis zu 6 weiteren Monaten Zeit das Eigenkapital einzuwerben.
Was passiert mit den Anteilen, wenn das Projekt scheitert?
  • Wenn der Fall eintritt, dass das Projekt aus irgendeinem Grund scheitert, haben wir ein Rücktrittsrecht von dem Übernahmevertrag, und stehen nicht mehr in der Verantwortung für das Windrad, alle Verträge fallen zurück auf die WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG. Dann rufen wir eine außerordentliche Generalversammlung ein, und beschließen dort, was wir tun:
    • Variante A: Wir lösen die Genossenschaft, die für dieses Windrad gegründet wurde, wieder auf. Nach Abwicklung der Auflösungsformalien bekommst Du den Großteil Deiner Anteile wieder. Abgezogen werden die Ausgaben die schon getätigt wurden (Bankvertrag, Eintragungskosten der Genossenschaft, Raummieten der Infoveranstaltungen, Rechtsberatung), bis jetzt ca. 31000 € verteilt auf alle Anteile.
    • Variante B: Wir beschließen, dass wir, nachdem wir die Genossenschaft nun schon haben, ein anderes Projekt suchen, das wir umsetzen wollen. Dann bleibst Du entweder dabei und wir realisieren zusammen ein neues, tolles Projekt, oder du kündigst Deine Anteile. Dann gilt erst einmal die satzungsgemäße Kündigungsfrist von 5 Jahren, es sei denn:
      1. In dem Rahmen, in dem Menschen neu Anteile in die Genossenschaft einbringen, können wir Anteile kurzfristig „durch Übertragung“ zurückerstatten.
      2. Wir beschließen eine Satzungsänderung auf dieser Generalversammlung für den neu eingetretenen Fall.
Was hat es mit Bafa auf sich?
  • Wir haben eine Bafa-Förderung für die sogenannte Bafa-Invest Förderung für unsere Genossenschaft beantragt. Wenn diese bewilligt wird,besteht die Möglichkeit für noch nicht bestehende Mitglieder diese zu beanspruchen. Das heisst, wenn Du 10.000,- oder mehr investieren möchtest, und Mitglied ohne Stimme in der Genossenschaft sein möchtest, kannst Du einen Antrag stellen, um die Bafaförderung zu erhalten.
    Mehr Infos unter:
    www.bafa.de
    Wenn das für Dich infrage kommt, schreibe uns bitte eine mail, wieviel Du investieren möchtest. So können wir dich benachrichtigen, sobald es los geht und die nächsten Schritte zu gehen sind. Zudem haben wir einen Überblick, über das noch nötige Eigenkapital (Die Bafa-Interessierten sind auf dem Prozente Windrad in Orange zu sehen).
Was bedeutet das Bürgerstromprivileg?
  1. Es bedeutet, dass wir einen Festpreis für den Strom von 8,09c/kwh bekommen und nicht den deutlich niedrigeren Ausschreibungspreis. Dies ist für 20 Jahre festgelegt, genauso lange wie wir für die Abzahlung des Bankkredits benötigen.
  2. Um das Bürgerstromprivileg zu sichern, müssen wir, als Genossenschaft, darauf acht geben, dass 75% unserer stimmberechtigten Mitglieder in einem 50km Radius um den Standort unseres Windrades gemeldet sind. Dabei zählen auch angeschnittene Postleitzahlen-Bereiche in Gänze.
  3. Das Bürgerstromprivileg wird in regelmäßigen Abständen vom Netzbetreiber überprüft.
Kann ich meine Anteile vererben?
  • Grundsätzlich können Anteile vererbt werden. Es muss dann vom Vorstand geprüft und bestätigt werden. Geprüft wird, ob das somit neu entstehende Mitglied stimmberechtigt oder investierend ist, denn das Bürgerstromprivileg darf nicht gefährdet werden.
Kann ich für meine Kinder oder Enkel zeichnen?
  • Du kannst für Kinder Zeichnen, hast aber nur für 2 Kinder die Möglichkeit sie mit deiner Stimme zu vertreten. Du musst dafür nicht zwingend Mitglied sein.
    im Moment geht das für euch leider noch nicht in unserem Mitgliedsportal Opengeno. Bitte schreibe mir dafür eine Email mit einem ausgefüllten Mitgliedsantrag für das jeweilige Kind plus des Namens der Person, die für das Kind zeichnet.
    Ich richte das für dich ein und du erfährst alles weiter über die angegebene Email-Adresse wie gehabt.
Gibt es eine Nachschusspflicht für Genossenschaftsmitglieder?
  1. Nein, eine Nachschusspflicht ist durch die Satzung ausgeschlossen.
Wird durch die Menge der gezeichneten Anteile die Stimmberechtigung beeinflusst?
  • Nein. Jedes ordentliche Mitglied hat 1 Stimme, egal wie viele Anteile es gezeichnet hat.
Können Kinder Mitglieder in der Genossenschaft werden und wie verhält es sich mit ihrer Stimme?
  1. Ja, Kinder können Mitglieder werden. Sie werden durch die Eltern oder andere für sie bevollmächtigte Personen vertreten. 1 erwachsener bevollmächtigter Mensch kann bis zu 2 Kinder in der Genossenschaft vertreten. Dieser Mensch muss selbst kein Mitglied sein.
Wer baut das Windrad?
  1. Unser Projektierer und auch starker Partner ist die Firma Windstrom. Gebaut wird das Windrad von der Firma Vestas.
Was für ein Windrad wird gebaut?
  1. Vestas V162 mit einer Nabenhöhe von 122m
  2. Gesamthöhe 203m
  3. Nennleistung von 6,2 MW, ca 15Mio kWh, entspricht dem Jahresstromverbrauch von ca 3650 Vier-Personen-Haushalten
Wie profitiere ich durch meine Mitgliedschaft?
  1. Durch die Renditen bekommst Du Ausschüttungen von ca 4-7% Deiner Anteile pro Jahr.
  2. In den ersten 5 Jahren wird angespart, aus genossenschaftsrechtlichen Gründen. Dies bekommst Du im 6. Jahr als Gesamtausschüttung.
  3. In den ersten 20 Jahren bedeutet das eine wahrscheinliche Verdopplung Deines eingebrachten Geldes.
  4. Nach 20 Jahren ist der Bankkredit abgezahlt. Hier endet auch unser Bürgerstromprivileg. Die Wartungskosten werden sich erhöhen, doch der gesamte Gewinn kann dann ausgeschüttet werden.
  5. Als Genossenschaftsmitglied kannst Du mit entscheiden wie sich unsere Organisation entwickeln soll.
Warum möchte ich mich per Mail bei euch melden, wenn ich vor habe Anteile im Wert von 10000 € oder mehr zu zeichnen?
Muss ich Steuern zahlen für die Gewinne, die ich in Form von Ausschüttungen bekomme?
  • Für diese wird Kapitalertragssteuer gezahlt. Gegebenenfalls hast Du Freibeträge.
Wie ist es mit dem Rückbau, fallen da Kosten für die Mitglieder an?
  • Nein, es fallen keine zusätzlichen Kosten für die Mitglieder an. Ab dem 15. Jahr findet eine Rückstellung für die Kosten des Abbaus über 5 Jahre statt. Diese Kosten sind im Gesamtpaket bereits eingepreist.
  • Das Windrad kann teilweise recycelt werden, dazu gibt es eine Tabelle, die wir in der neuen Internetseite veröffentlichen.
Was ist, wenn nach 20 Jahren der Pachtvertrag ausläuft?
  • Wir haben die Möglichkeit in 2 Jahres-Schritten nachzupachten, bis zu 10 Jahren. Dann muss mit dem Verpächter neu verhandelt werden.


Information zum Bürgerwindrad Jeggeleben

Datum Ort Wo
Di, 08.09.2026 19:00 Uhr Lüchow Qbus, Altes Rathaus
Do, 01.10.2026 19:00 Uhr Platenlaase Cafe Grenzbereiche






Das sind wir:

Generalversammlung 2026 August Gruppenfoto
Erste Generalversammlung, vom 5. August 2026 Foto: Heinrich Herbrügger







Vergangene Veranstaltung:

Infoveranstaltung Bürgerenergie Rückenwind

Impressum

Bürgerenergie Rückenwind eG
Dirk Szodrak
Zierau Nr. 5
39624 Kalbe (Milde) OT Zierau

Vertreten durch Vorstand:

Dirk Szodrak, Martina Herzog-Witten, Josua Reimers, Burga Kassel und Zoltan Schäfer

Vorsitzender des Aufsichtsrates:

Erhard Prehm

E-Mail: info@buergerenergie-rueckenwind.de



Kontoinformation:
IBAN: DE44 2586 2292 0043 5198 00
Bürgerenergie Rückenwind eG
VB Uelzen Salzwedel
Datenschutzhinweis

Diese Website setzt keine Cookies und verwendet keine Analyse- oder Tracking-Dienste.

Eingaben in den Entfernungschecks werden von dieser Website nur zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage verwendet und nicht dauerhaft gespeichert. Die Prüfung einer Postleitzahl lokal. Beim Adresscheck wird die eingegebene Adresse zur Standortsuche an den externen Dienst Nominatim von OpenStreetMap übermittelt. Dabei gelten die Datenschutzbestimmungen dieses Anbieters. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Eingaben an Dritte erfolgt nicht.

Technisch erforderliche Zugriffsdaten können durch den Hosting-Anbieter in Server-Protokollen verarbeitet werden. Verantwortlich für diese Website ist die im Impressum genannte Bürgerenergie Rückenwind eG